
Für Arbeitnehmer gilt das „allgemeine“ Wettbewerbsverbot nur während der Dienstzeit beim Arbeitgeber. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses kann der Arbeitnehmer auch für Konkurrenten des Arbeitgebers arbeiten. Um das zu verhindern, wird das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verwendet. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verbietet de...
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/w/wettbewerbsverbot-nachvertraglich.

Für Arbeitnehmer gilt das †žallgemeine†œ Wettbewerbsverbot nur während der Dienstzeit beim Arbeitgeber. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses kann der Arbeitnehmer auch für Konkurrenten des Arbeitgebers arbeiten. Um das zu verhindern, wird das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verwendet. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verbiete...
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